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Bundestag und Bundesrat beschließen Verschärfung des Waffenrechts

Am 18. Oktober beschließen Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, das unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Anglerinnen und Angler sind aufgrund ihres berechtigten Interesses davon ausgenommen.

Für Angler ist das Mitführen eines Messers unvermeidlich. Wie jeder Angler weiß, ist ein Kiemenschnitt oder ein Stich ins Herz vorgeschrieben, um den Fisch nach der Betäubung tierschutzgerecht zu töten. In den letzten 18 Monaten wurde in der nationalen Diskussion ein mögliches Verbot aller Messer oder sogar des Tragens von Messern in der Öffentlichkeit thematisiert.

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